Aktuelles

Achtung....Achtung.....

Termine für Fischereischeinlehrgänge 2023

    "Das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch ist während der
Zander- und Hechtschonzeit vom 01.01. bis 15. 05.

      untersagt."

An alle Mitglieder!

Bitte meldet Euch für den Newsletter an.

So können wir Euch wichtige Informationen und Änderungen zusenden!

 

 

 

 

 

ACHTUNG!!!!Alle Angelkarten für Gastangler können jetzt online erworben werden!!!!!.....

Neu!!!!!.....Angelscheine online erwerben.....Neu!!!!!

Alle Angelkarten für Gastangler sind jetzt online  erhältlich!

 

Links auf das Foto klicken. Registrieren. Bezahlen. Email erhalten. Ausdrucken. Fischen.

 

Achtung: Angelkarten sind NICHT ÜBERTRAGBAR!

 Einfacher gehts nicht. Mehr Informationen:

www.hejfish.com

 

Dieser Service gilt nicht für Mitglieder des AV Dellstedt / Süderdorf e.V.

 

Hier gibt es den Spezial-Erlaubnisschein

(7 Tage - Ganze Strecke - )

von km 0,0 bis km 77,5

Ausgenommen sind die alten Eiderarme

Tielenhemme und Lexfähre!

 

Links auf das Foto klicken, registrieren, bezahlen,

E-mail erhalten, ausdrucken und fischen.

 

 

www.fischerei-mitteleider.de

 

Fischereiabgabe online

Seit dem 17.03.2014 kann die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein über ein Service-Portal im online-Verfahren entrichtet werden.Die Bezahlung erfolgt dabei mittels Kreditkarte.

Ein entsprechendes Dokument muß zum Nachweis ausgedruckt werden.

Eine Bezahlung über Lastschrift ist in Vorbereitung.

 

 

Ebenfalls ist über diese Seite der Erwerb eines Urlauberfischereischeines möglich.Hierfür bedarf es allerdings zur Verhinderung von Mißbrauch einer Anmeldung.Vorsorglich wird darauf hingewiesen,daß der LSFV und zahlreiche Mitgliedsvereine Erlaubnisscheine für Gewässer nur an Inhaber regulärer Fischereischeine ausgeben.

 

 

Selbstverständlich ist der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe auch weiterhin über die herkömmlichen Fischereiabgabemarken möglich.

Nochmal für ALLE!!!!!!

Jede Person die in Schleswig-Holstein angeln möchte braucht diese Fischereiabgabemarke oder den entsprechenden Ausdruck!

Es gibt KEINE Ausnahme!!!!!

Mindestmaß Aal ab sofort 45 cm

  •  

Das Mindestmaß für den Aal beträgt in Schleswig-Holstein ab sofort 45 cm. Dies gilt für jeglichen Fischfang in Binnen- und Küstengewässern. Als Rechtsgrundlage wurde dafür zunächst eine Allgemeinverfügung erlassen. Die dauerhafte Umsetzung wird dann später über BiFO und KüFO erfolgen. Der Zeitpunkt ist allerdings noch nicht absehbar.

 

ACHTUNG!!!...WICHTIG!!!...neuer Newsletter vom LSFV....unter Links....

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