Neu seit dem 01.07.2012 in Schleswig-Holstein

Abgabe für alle Angler die nicht in Schleswig-Holstein leben

seit 01.07.2012 Pflicht:Der Ergänzungsschein
seit 01.07.2012 Pflicht:Der Ergänzungsschein

In Schleswig-Holstein (SH) ist am 1. Juli 2012 eine neue Verordnung in Kraft getreten.Seit dem müssen alle Angler mit Fischereischeinen aus anderen Bundesländern als Schleswig-Holstein zusätzlich eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro im Jahr bezahlen.Dies ist notwendig,um in den Gewässern Schleswig-Holsteins angeln zu dürfen beziehungsweise um Erlaubniskarten für Angelgewässer in SH kaufen zu können.

 

Einmal im Jahr muss man sich also nun eine Abgabemarke kaufen,um in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen.Die erworbenen Abgabemarken werden dann in den Ergänzungsschein geklebt,um den persönlichen Besitz der Marken nachweisen zu können.

 

Wo kann man die Abgabemarken kaufen?

 

Die Abgabemarken können an vielen Stellen gekauft werden: bei allen Ordnungsbehörden,den Hafenämtern und sämtlichen Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein.Die Marken können teils auch zugeschickt werden.Auch viele Angelshops,Anbieter von Angelreisen und Hotels in Küstennähe bieten ihren Kunden den Service an,die Fischereiabgabemarke direkt dort zu kaufen.Die gekaufte Marke wird dann in den Ergänzungsschein geklebt den Ihr Euch hier unter dem Artikel als PDF-Datei runterladen könnt. 

Ergänzungsschein Fischereiabgabe
Ergaenzungsschein__Schleswig-Holstein.pd
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Die Marken können auf Anfrage auch bei uns bestellt werden.Bitte rechtzeitig anfragen da wir nur kleine Mengen bereitlegen können!